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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Herr von Schwaben

Mörikestraße 10-1

89173 Lonsee

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Herr von Schwaben München-Starnberg

Zellerberg 4

82340 Feldafing

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VORRANG

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Rechnungen mit unseren Kunden über die Belieferung von Speisen und Getränken sowie der mietweisen Überlassung von Geschirr/Mobiliar u.a. (= Catering), unabhängig vom Ort der Belieferung (z.B. Location X-Lounge, Veranstaltungsraum des Kunden oder bei Dritten), sowie für die Anmietung von Veranstaltungsräumlichkeiten. Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.

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PREISE, ZAHLUNGEN, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

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Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich als Lieferpreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise unserer Liste neuesten Datums. Eine Preiserhöhung durch uns ist berechtigt, sofern sich die dem vereinbarten Preis zugrundeliegenden Löhne und Kosten erhöhen. Rechnungen sind binnen 5 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar (rein netto). Bei Zahlungsverzug können bei Unternehmen 8% bei Verbrauchern 5% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz (EZB) verlangt werden. 

Der Kunde teilt Herr von Schwaben 7 Werktage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die die Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 20% ist Herr von Schwaben berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch Herr von Schwaben möglich.

 

TERMINE

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Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten ein.

Bei höherer Gewalt behalten wir uns vor, eine Veranstaltung auch in letzter Minute abzusagen bzw. mit dem Veranstalter auf ein Ausweichtermin zu verlegen. Mit unseren Foodtrailern und Foodtrucks ist bei dementsprechenden Witterungsverhältnissen besondere Vorsicht geboten, dieses hat der Kunde/Veranstalter bei Buchung stillschweigend akzeptiert. Herr von Schwaben ist nicht verpflichtet Schadensersatz zu leisten.

 

STORNIERUNG

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Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen (laut Kostenvoranschlag) berechnen wir:

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Ab Tag der Buchung 25%
30 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 50%
14 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 75%
7 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 90%

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des Auftrages, indem wir das reservierte Datum für Sie fest blockiert haben.

Bei Stornierungen am Liefertag werden 100% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Steht die Leistung im Zusammenhang mit der Anmietung einer Veranstaltungsräumlichkeit oder weiteren Dienstleistern über Herr von Schwaben verbunden, so behält sich Herr von Schwaben vor, bei Stornierung nach Vertragsabschluss (laut Kostenvoranschlag) in jedem Fall die Raummiete und die Stornierungskosten der weiteren Dienstleistern laut Listenpreis in Rechnung zu stellen, wenn eine Weitervermietung oder weiter Vermittlung nicht mehr möglich ist.

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Stornierungen im Zusammenhang mit der COVID19 Pandemie:

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Der Veranstalter darf die Veranstaltung aufgrund einer gesetzlichen Verfügung nicht veranstalten (in diesem Fall können Sie Ihre Veranstaltung kostenfrei stornieren.)

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Der Veranstalter möchte aufgrund der aktuell geltenden Bestimmungen seine Veranstaltung nicht durchführen (in diesem Fall können Sie Ihre Veranstaltung kostenfrei verschieben. Ein Ausweichtermin muss vorab mit uns abgesprochen werden.)

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Der Veranstalter möchte aufgrund der aktuell geltenden Bestimmungen seine Veranstaltung nicht durchführen und auch nicht verschieben (in diesem Fall treten unsere normalen Stornierungsbedingungen in Kraft.)​

 

RÜCKTRITT

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Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Herr von Schwaben seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Herr von Schwaben auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Ferner ist Herr von Schwaben berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

- höhere Gewalt oder andere von Herr von Schwaben nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen. 

- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Veranstaltung, gebucht werden

- Herr von Schwaben den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Herr von Schwaben in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies ihrem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist

- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist. Insofern Herr von Schwaben nicht Eigentümer einer Veranstaltungsräumlichkeit oder des eingebrachten Equipments ist, haftet Herr von Schwaben nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in den Umständen der Person oder Firma des Veranstaltungsraum oder Equipment Eigentümers begründet ist. Herr von Schwaben behält sich vor, in diesem Fall ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

 

ÄNDERUNGEN

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1.1 Abweichungen von der ursprünglichen Vereinbarung: Geringfügige Änderungen in unserem Buffet- und Foodtruck Speisenangebot können saison- oder qualitätsbedingt auftreten. 

1.2 Abweichungen von der ursprünglichen Vereinbarung: Kunden haben die Möglichkeit, bis zu einer Woche vor der Veranstaltung (7 Werktage) Abweichungen von der ursprünglichen Vereinbarung bezüglich der Speisekarte oder der Gästeanzahl schriftlich mitzuteilen. Wir werden unser Bestes tun, um diesen Abweichungen nachzukommen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Änderungen, die nach dieser Frist eingehen, möglicherweise nicht berücksichtigt werden können. Gästereduzierungen sind auf maximal 20% der ursprünglich vereinbarten Gästeanzahl begrenzt.

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MINDESTBESTELLWERT

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Der Mindestspeisenbestellwert für jeden Auftrag beträgt € 700,-- netto , die Mindestpersonenzahl beträgt 30 Gäste.

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TRANSPORTKOSTEN UND GEFAHRÜBERGANG

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Der Mindesttransportpreis für Lieferungen von Food, Beverage und Geschirr/ Mobiliar beträgt € 50,-- netto im Ulmer Stadtgebiet sowie im Alb-Donau-Kreis. Dieser beinhaltet 1 Fahrer zzgl. max. 30 Minuten Aufbauzeit vor Ort. Weiterer Personal- oder Zeitaufwand wird gesondert berechnet; hierfür gelten jeweils die Preise unserer Liste neuesten Datums. Ist der Kunde Unternehmer und versenden wir die Ware oder sonstigen Mietgegenstand außerhalb unseres Firmensitzes, in der Mörikestraße 10-1, geht die Haftung auf den Kunden über, sobald wir die Ware zur Auslieferung unserem Personal, dem Kurier, Frachtführer oder Dritten übergeben haben.

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MÄNGEL

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Bitte überprüfen Sie die Ware bei Ankunft auf eventuelle Mängel und zeigen Sie diese uns sofort an. Sollte keine Beanstandung der Ware nach Eintreffen unverzüglich stattfinden, gilt bei offensichtlichen Mängeln der Mietgegenstand als angenommen und ist zur vollen Zahlung gültig. Der Auftraggeber ist verpflichtet etwaige Mängel oder Rügen, die aus der Erfüllung des Cateringvertrages resultieren, während der Veranstaltung dem jeweiligen Projektleiter mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit hat, den Mangel noch während der Veranstaltung zu beheben.

 

SCHADENSERSATZPFLICHT

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Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Herr von Schwaben übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden. Wir sind dem Kunden ausschließlich dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn uns oder unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung eines Schadens nachgewiesen werden können. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung bei schuldhaft zu vertretender Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Personen sowie bei der Verletzung wesentlichen Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Schadenersatzpflicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den typischerweise, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden seitens Dritter können wir selbstverständlich in keinem Fall die Haftung übernehmen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher abzustimmen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an dem Interieur des jeweiligen Veranstaltungsortes führt. Auch beinhaltet jede Veranstaltung gewisse Risiken für Eigentum und Besitz in Form von Schäden und Zerstörungen seitens Dritter (z.B. Gäste). Vor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass bei Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Kunden oder vom Kunden angemietete Veranstaltungsräumlichkeiten allein der Kunde verpflichtet ist, Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung der Abnutzungserscheinungen sowie zur Vermeidung von Schäden an Eigentum und Besitz zu treffen (z.B. durch Abdeckplanen u.ä.). Bei besonders empfindlichen Interieur hat uns der Kunde darauf hinzuweisen und ggf. das Interieur auf unser Verlangen hin zu entfernen bzw. gesondert zu schützen.

 

MIETPREIS - MIETEINHEIT - ÜBERGABE/RÜCKGABE

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Alle aufgeführten Mietpreise (bzgl. Geschirr, Mobiliar u.ä.) beziehen sich auf eine Mieteinheit von drei Tagen ohne Sonn- und Feiertage. Die Abholtage (Lieferung und Rückgabe) gelten als jeweils ganzen Tag. Nimmt der Kunde die Ware über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, sind wir berechtigt, eine Gebühr in voller Höhe zu erheben. Der Kunde ist zur Rückgabe des Mietgegenstandes innerhalb der vereinbarten Mieteinheit verpflichtet. Ansonsten muss er die Ersatzkosten in vollem Umfang tragen. Bei Bruch, wird dieses gesondert in Rechnung gestellt.

 

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

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Der Kunde darf die Mietgegenstände nicht zweckentfremden und nur am vereinbarten Veranstaltungsort einsetzen. Gibt der Kunde die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet. Ferner muss der Mieter den Mietzins für die Ware so lange tragen, bis die beschädigte Sache wiederhergestellt ist oder für den entsprechenden Ersatz gesorgt wurde. Der Kunde ist, sofern keine Gegenabsprache getroffen wurde, insbesondere verpflichtet:

- den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern

- uns sofort zu informieren, wenn der Mietgegenstand beschädigt /reparaturbedürftig ist

- alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Benutzung des Mietobjektes oder der Foodtruck/Foodtrailer/Buffet Standfläche auf seine Kosten einzuholen

Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietobjekte jederzeit zu besichtigen, zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu seiner Erhaltung zu treffen, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht.

 

EIGENTUMSVORBEHALT

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Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.

 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

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Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgmeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Lonsee.

Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand Ulm/Donau.

 

​Herr von Schwaben, Mörikestraße 10-1, 89173 Lonsee

 

Ansprechpartner:

Florian Hanke, Mörikestraße 10-1, 89173 Lonsee

Andreas Weidner, Zellerberg 4, 82340 Feldafing

Tel.: 07336 9511-344, info@herrvonschwaben.de

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Januar 2024

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